Rechts­anwalts­kanzlei Dr. Felix Meller

Rechtsanwalt Dr. Felix Meller – Ihr Spezialist für Immobilienrecht, Erbrecht und Familienrecht in 1070 Wien

Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Felix Meller im Herzen von 1070 Wien. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Erbrecht und Familienrecht biete ich Ihnen fundierte rechtliche Beratung und kompetente Vertretung. Ich unterstütze sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen in ihren rechtlichen Angelegenheiten.

Individuelle und fachkundige Beratung in den Bereichen Immobilienrecht, Erbrecht und Familienrecht

In meiner Kanzlei in 1070 Wien steht eine persönliche und individuelle Betreuung im Mittelpunkt meiner Arbeit. Als Ihr Anwalt setze ich auf maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Egal, ob Sie Fragen zu Immobilienverträgen, Erbangelegenheiten oder im Familienrecht haben – ich biete Ihnen eine zielgerichtete und kompetente rechtliche Unterstützung.

Meine Grundsätze als Rechtsanwalt sind:

  • Zeit für Ihre Anliegen: Ich nehme mir die Zeit, Ihre Anliegen gründlich zu verstehen und mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden.

  • Verschwiegenheit und Diskretion: Ihre persönlichen und geschäftlichen Informationen behandle ich mit höchster Vertraulichkeit und Diskretion.

  • Optimale Vertretung Ihrer Interessen: Mein Ziel ist es, Ihre rechtlichen Interessen in jeder Phase Ihrer Angelegenheit bestmöglich zu vertreten und eine erfolgreiche Lösung zu erzielen.

Kontaktieren Sie mich unter (01) 526 17 18 17 oder felix.meller@ra-meller.at

Fachgebiete

Ich unterstütze und berate Sie in sämtlichen Fragen des Immobilienrechts und der Abwicklung von Immobilientransaktionen. Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Errichtung und grundbücherliche Abwicklung von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen
  • Errichtung von Bauträger- und Wohnungseigentumsverträgen
  • Beratung bei der Abwicklung von Bauprojekten (Angebots-, Ausführungs- und Gewährleistungsphase)
  • Errichtung von Bau- und Architektenverträgen
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten

 

Beim Kauf einer Immobilie (Haus, Wohnung, Liegenschaft) sind viele rechtliche Aspekte zu beachten. Neben dem Preis sollten Käufer unbedingt den Grundbuchauszug prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen. Ebenso wichtig ist die baurechtliche Prüfung: Gibt es eine Baubewilligung und entspricht der Bauzustand der genehmigten Planung? Auch aktuelle Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sollten eingeholt werden.

Für den Kauf einer Eigentumswohnung empfiehlt sich die Einsichtnahme in den Wohnungseigentumsvertrag. Bei Rückfragen zur laufenden Belastung, Reparaturrücklagen oder geplanten Erhaltungsarbeiten kann die Hausverwaltung Auskunft geben.

Besondere Vorsicht ist bei Verträgen geboten, die rechtliche Unklarheiten enthalten. Ein erfahrener Anwalt erkennt diese Fallstricke und stellt sicher, dass alle wesentlichen Vertragsinhalte, wie die Beschreibung des Kaufgegenstands, Zahlungsmodalitäten und Gewährleistungen, korrekt geregelt sind. Insbesondere bei Eigentumswohnungen sind Regelungen zu Nutzungsrechten und Miteigentümern wichtig.

Unsere Kanzlei ist auf die Erstellung und rechtliche Prüfung von Immobilienkaufverträgen spezialisiert. Wir vertreten Sie auch in Streitfällen und Gerichtsverfahren. Mit mehreren veröffentlichten Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofs stehen wir Ihnen als erfahrene Experten im Immobilienrecht zur Seite.

 

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählt:

  • Vorbereitung und Begründung von Wohnungseigentum (Parifizierung)
  • Vertragliche Gestaltung von Wohnungseigentumsverträgen (insb. Dachgeschossausbauten, Zinshaussanierungen, Wohnungszusammenlegungen, etc.)
  • Beratung und Vertretung in rechtlichen Streitigkeiten im Wohnungseigentum
  • Errichtung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Benutzungsvereinbarungen
  • Errichtung von Dienstbarkeits- und Baurechtsverträgen
  • Beratung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ferienvermietung (zB Booking, Airbnb)
  • Beratung zum Maklerrecht
 

Wohnungseigentumsrecht

Die Nachfrage nach Wohnungseigentum als wertvolle Vermögensanlage wächst kontinuierlich. Besonders im Bereich der Eigentümergemeinschaften gibt es häufig einen hohen Bedarf an klaren und präzisen Regelungen. Unzureichende Vereinbarungen führen oftmals zu rechtlichen Unklarheiten und langwierigen Konflikten. In vielen Fällen müssen die Rechte von Wohnungseigentümern vor Gericht durchgesetzt werden.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Erstellung und Änderung von Wohnungseigentumsverträgen / Benützungsregelungen
  • Überprüfung von Eigentümerbeschlüssen
  • Beratung und Vertretung bei Konflikten mit der Hausverwaltung
  • Aufklärung über die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
 

Mietrecht

In der jüngeren Vergangenheit hat der Oberste Gerichtshof in mehreren wegweisenden Entscheidungen wichtige Standardformulierungen in Mietverträgen für ungültig erklärt. Diese Entwicklungen haben sowohl Mieter als auch Vermieter verunsichert. Wir empfehlen daher, Standardmietverträge an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen und auf individuelle Interessen einzugehen. Unsere Kanzlei erstellt maßgeschneiderte Mietverträge und überprüft bereits bestehende Vereinbarungen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Vertragserstellung und -prüfung
  • Regelung von Mietzins und Betriebskosten
  • Möglichkeiten der Mietzinserhöhung bei laufenden Mietverhältnissen
  • Nutzung und Instandhaltung des Mietobjekts
  • Vertragsübernahme und Mietzinsanpassung
  • Kündigungsregelungen und -fristen
  • Zulässigkeit von Mietvertragsbefristungen
  • Steuerliche Beratung im Mietrecht
 

Miteigentum an Liegenschaften

Bei Liegenschaften mit Miteigentum, die häufig durch Erbschaften oder Verkäufe entstehen, kann die rechtliche Lage komplex sein. Besonders die Beurteilung von Miteigentümerrechten ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der einschlägigen oberstgerichtlichen Entscheidungen anspruchsvoll. Unsere Kanzlei ist auf diese spezielle Rechtsmaterie spezialisiert und bietet langjährige Erfahrung.

Als Miteigentümer einer Liegenschaft können verschiedene Ziele verfolgt werden, z.B. die Übernahme der gesamten Liegenschaft, um alleiniger Eigentümer zu werden. Ist eine einvernehmliche Lösung mit den Miteigentümern nicht möglich, können wir Sie bei der Durchsetzung einer gerichtlichen Teilungsklage oder einer Feilbietung der Liegenschaft unterstützen.

Zudem können wir als Miteigentümer die Begründung von Wohnungseigentum und die Zuweisung von Wohnungseigentumsobjekten an Ihr alleiniges Eigentum gerichtlich durchsetzen. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Immobilienunternehmen, die sich auf den Erwerb und die kommerzielle Verwertung von Liegenschaftsanteilen spezialisiert haben. Daher verfügen wir über tiefgehende Fachkenntnisse in diesem Bereich.

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Vertretung vor Gerichten und Behörden in allen baurechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung und Vertretung bei baurechtlichen Bewilligungsverfahren
  • Beratung zum Raumordnungsrecht sowie zu Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen (Umwidmungen)
  • Beratung und Durchführung von Liegenschaftsteilungen (Parzellierungen)
  • Beratung zur Niederösterreichischen und Wiener Bauordnung
  • Beratung in der baurechtlichen Planungsphase
 

Bau- und Werkvertragsrecht

Bei der Errichtung oder dem Umbau von Gebäuden und Wohnungen können erhebliche rechtliche Herausforderungen auftreten, die zu Konflikten führen. Häufig entstehen Baumängel und Schäden durch fehlerhafte Leistungen von Handwerkern oder anderen Bauprofis. Durch unsere langjährige Erfahrung im Immobilienrecht verfügt unsere Kanzlei über fundierte Kenntnisse der relevanten Bauordnungen, Ö-Normen und der gesetzlichen Regelungen zu Bau- und Werkverträgen.

Auftraggeber geraten oft unverschuldet in schwierige Situationen aufgrund von Fehlern der beauftragten Dienstleister auf der Baustelle. In solchen Fällen ist es entscheidend, schnell und konsequent zu handeln. Ohne anwaltliche Unterstützung – selbst in der Form einer internen Beratung – ist eine effektive Problemlösung jedoch oftmals kaum möglich. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und bieten Ihnen kompetente Unterstützung in allen rechtlichen Belangen rund um Bauvorhaben.

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Errichtung von letztwilligen Verfügungen (zB Testamente, Erbverträge oder Vermächtnisse)
  • Beratung zur Nachlass- und Vermögensübergabe
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Verfahren über das Erbrecht
  • Errichtung von Verfügungen unter Lebenden zur Vermeidung späterer Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten oder Erbteilungsübereinkommen
  • Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
 

Wir beraten und helfen Ihnen gerne bei der Errichtung und Änderung Ihres Testamentes und stehen Ihnen für sämtliche rechtliche und steuerrechtliche Fragen zur Verfügung (z.B. gibt es pflichtteilsberechtigte Erben, welche Sicherheiten soll mein Ehepartner oder Lebenspartner haben, kann ich jemanden enterben, welche Bedingungen kann ich meinen Erben stellen). Sollten Sie in einem Testament letztwillig bedacht oder gesetzlicher Erbe sein, so wickeln wir für Sie die Verlassenschaft bei Gericht ab bzw. vertreten Sie im Verlassenschaftsverfahren.

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Beratung zur vertraglichen Gestaltung von Rechtsverhältnissen
  • Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund von Mängeln aller Art
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Führung von Bau- und Architektenprozessen
  • Vertretung in Haftpflichtangelegenheiten
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Bei Einkauf von Gegenständen oder Beschäftigung von Professionisten entstehen häufig dadurch Probleme, dass die Gegenstände nicht die dabei gewöhnlich vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweisen oder Professionisten ihre Leistungen mangelhaft durchführen. Aus jahrelangen anwaltlichen Erfahrungen verfügt unsere Kanzlei über besondere Fachkenntnisse bei einzelnen Gewerken, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Bau- und Handwerksgewerbe, der Errichtung von Häusern und Renovierung von Wohnungen.

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Beratung und Vertretung im allgemeinen Verwaltungsrecht
  • Verfassen von Einsprüchen gegen Strafverfügungen
  • Verfassen von Beschwerden gegen Straferkenntnisse
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden im Bereich der Straßenverkehrsordnung oder des Kraftfahrzeuggesetzes
  • Beratung im Bereich der Straßenverkehrsordnung (zB bei Organstrafverfügungen, Anonym- oder Strafverfügungen sowie bei Straferkenntnissen)
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden im Bereich der Gewerbeordnung

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Vertretung nach ärztlichen Operationen
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Strafrechtliche Vertretung

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Vertretung in streitigen und außerstreitigen zivilrechtlichen Verfahren
  • Vertretung in verwaltungsrechtlichen Verfahren
  • Beratung zu den Prozessaussichten
  • Erwirkung von einstweiligen Maßnahmen
  • Führung von Vergleichsgesprächen

Ich vertrete Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten. Zu meinen Spezialgebieten gehören Scheidungs-, Aufteilungs-, Obsorge- sowie Unterhaltsverfahren. 

Ich vertrete sowohl Einzelpersonen als auch KMUs in sämtlichen wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Belangen. Vor allem bei der Unternehmensgründung ist eine umfassende Rechtsberatung erforderlich. Durch meine breite Ausbildung kann ich Sie hier exzellent vertreten.

Gerade wenn man eine Gesellschaft gründen möchte, ist es wichtig, von Anfang an gut betreut und beraten zu sein, damit die Gründung bereits das erste Erfolgskapitel Ihrer Unternehmensgeschichte ist. Sie sollten sich überlegen, ob allein oder mit Partnern, einen kleinen oder größeren Betrieb oder in welcher Gesellschaftsform (Personen- oder Kapitalgesellschaft) Sie das Unternehmen gründen, welches persönliches Risiko Sie tragen und welche Haftungen Sie übernehmen wollen, ob Sie eine Gewerbeberechtigung oder einen entsprechenden gewerberechtlichen Geschäftsführer benötigen, wie viel Kapital Sie einsetzen müssen etc.

Dr. Felix Meller, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt in Wien – Ihr Experte für Zivilrecht, Erbrecht und Liegenschaftsrecht

Ich habe Rechtswissenschaften an der Universität Wien in der Mindestzeit abgeschlossen und mich während des Studiums auf Zivilrecht und Zivilprozessrecht spezialisiert. Diese fundierte Ausbildung ist die Grundlage für meine tägliche Arbeit als Rechtsanwalt.

Spezialisierung in Liegenschaftsrecht und Erbrecht

Meine praktische Ausbildung habe ich in einer renommierten Wirtschaftskanzlei abgeschlossen, wo ich mich besonders in den Bereichen Liegenschaftsrecht und Erbrecht vertieft habe. Zudem habe ich eine ausgezeichnete Doktorarbeit zur gerichtlichen Begründung von Wohnungseigentum verfasst.

Eigene Kanzlei – Individuelle Betreuung für Ihre Anliegen

Nach der erfolgreichen Rechtsanwaltsprüfung gründete ich meine eigene Kanzlei. Mein Ziel ist es, Ihnen eine persönliche und maßgeschneiderte rechtliche Beratung zu bieten, bei der Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.

Qualifikation und Erfahrung

Um in Österreich als Rechtsanwalt arbeiten zu können, ist eine fünfjährige Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärter mit einer anspruchsvollen Prüfung erforderlich. Diese Ausbildung versetzt mich in die Lage, Ihnen in allen Bereichen des österreichischen Rechts zur Seite zu stehen. 

Vertrauen und Diskretion

Als Anwalt lege ich größten Wert auf Vertraulichkeit und die Wahrung Ihrer Interessen. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen und Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen.

 

Honorar

Vollmacht

Transparente Honorarkonditionen für Rechtsberatung – Ihr Anwalt in Wien

Als Rechtsanwalt ist es mir besonders wichtig, meine Mandanten von Anfang an transparent über die Honorarkonditionen meiner anwaltlichen Leistungen zu informieren. Leider ist die Abrechnung der Anwaltstätigkeiten häufig undurchsichtig, was bei vielen Menschen die Befürchtung weckt, dass hohe Kosten entstehen könnten. Diese Unsicherheit führt oft dazu, dass rechtliche Hilfe nicht rechtzeitig in Anspruch genommen wird – obwohl sie dringend erforderlich wäre.

Individuelle und flexible Honorarmodelle für Ihre rechtliche Vertretung

Um Ihnen eine möglichst faire und transparente Preisgestaltung zu bieten, biete ich verschiedene, flexible Honorarvereinbarungen an:

  • Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
  • Abrechnung nach den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (AHK)
  • Abrechnung nach Stundensatz
  • Pauschale Honorarvereinbarung

 

Kostenlose Erstberatung und flexible Besprechungstermine

Um Ihnen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen, biete ich eine kostenlose telefonische Erstberatung nach vorheriger Vereinbarung an. Ich bitte Sie, mich für eine Terminvereinbarung zu kontaktieren. Auch Besprechungen über Zoom sind möglich, um Ihnen maximalen Komfort zu bieten. Weitere Informationen zur Vorbereitung auf den Termin finden Sie im beiliegenden Artikel.

Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) – Abrechnung bei Gerichtsverfahren

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, erfolgt die Abrechnung meiner Leistungen gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Dieses Gesetz regelt detailliert, welche Kosten bei einem bestimmten Streitwert für die einzelnen anwaltlichen Leistungen anfallen.

Stundensatzhonorar – Abrechnung nach Zeitaufwand

Für außergerichtliche Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung in der Regel nach Stundensatz und wird individuell auf Basis des jeweiligen Zeitaufwands und der Komplexität des Falls vereinbart. Dabei besteht die Möglichkeit, eine Kostengrenze mit mir zu vereinbaren, um Ihre finanziellen Risiken zu minimieren.

Abrechnung nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK)

Für rechtliche Beratungen außerhalb eines Gerichtsverfahrens biete ich eine Abrechnung auf Basis der Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (AHK) an. Diese ermöglichen eine faire und transparente Verrechnung einzelner Leistungen.

 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
Neubaugasse 66
A-1070 Wien

Kundenparkplatz im Neubauhof nach Vereinbarung vorhanden

E-Mail: felix.meller@ra-meller.at

Telefon +43 1 526 17 18 17
Telefax +43 1 526 17 18 83

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