Rechts­anwalts­kanzlei Mag. Felix Meller

Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Felix Meller in 1070 Wien.

Ich bin Rechtsanwalt in zweiter Generation und arbeite mit Fokus auf das Erbrecht und das Immobilienrecht. Zu meinen jahrelangen Klienten zählen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. 

Ich kümmere mich gerne um Ihre Anliegen. In meiner Kanzlei gelten die folgenden Prinzipien:

  • Ich nehme mir ausreichend Zeit für Sie.
  • Es gilt absolute Verschwiegenheit.
  • Mein wichtigstes Anliegen ist die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen.   

 

Gerne stehe ich für Ihre Anliegen zur Verfügung!

Fachgebiete

Ich unterstütze und berate Sie in sämtlichen Fragen des Immobilienrechts und der Abwicklung von Immobilientransaktionen. Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Errichtung und grundbücherliche Abwicklung von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen
  • Errichtung von Bauträger- und Wohnungseigentumsverträgen
  • Beratung bei der Abwicklung von Bauprojekten (Angebots-, Ausführungs- und Gewährleistungsphase)
  • Errichtung von Bau- und Architektenverträgen
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählt:

  • Vorbereitung und Begründung von Wohnungseigentum (Parifizierung)
  • Vertragliche Gestaltung von Wohnungseigentumsverträgen (insb. Dachgeschossausbauten, Zinshaussanierungen, Wohnungszusammenlegungen, etc.)
  • Beratung und Vertretung in rechtlichen Streitigkeiten im Wohnungseigentum
  • Errichtung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Benutzungsvereinbarungen
  • Errichtung von Dienstbarkeits- und Baurechtsverträgen
  • Beratung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ferienvermietung (zB Booking, Airbnb)
  • Beratung zum Maklerrecht

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Vertretung vor Gerichten und Behörden in allen baurechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung und Vertretung bei baurechtlichen Bewilligungsverfahren
  • Beratung zum Raumordnungsrecht sowie zu Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen (Umwidmungen)
  • Beratung und Durchführung von Liegenschaftsteilungen (Parzellierungen)
  • Beratung zur Niederösterreichischen und Wiener Bauordnung
  • Beratung in der baurechtlichen Planungsphase

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Errichtung von letztwilligen Verfügungen (zB Testamente, Erbverträge oder Vermächtnisse)
  • Beratung zur Nachlass- und Vermögensübergabe
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Verfahren über das Erbrecht
  • Errichtung von Verfügungen unter Lebenden zur Vermeidung späterer Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten oder Erbteilungsübereinkommen
  • Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Beratung zur vertraglichen Gestaltung von Rechtsverhältnissen
  • Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund von Mängeln aller Art
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Führung von Bau- und Architektenprozessen
  • Vertretung in Haftpflichtangelegenheiten

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Beratung und Vertretung im allgemeinen Verwaltungsrecht
  • Verfassen von Einsprüchen gegen Strafverfügungen
  • Verfassen von Beschwerden gegen Straferkenntnisse
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden im Bereich der Straßenverkehrsordnung oder des Kraftfahrzeuggesetzes
  • Beratung im Bereich der Straßenverkehrsordnung (zB bei Organstrafverfügungen, Anonym- oder Strafverfügungen sowie bei Straferkenntnissen)
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden im Bereich der Gewerbeordnung

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Vertretung nach ärztlichen Operationen
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Strafrechtliche Vertretung

Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:

  • Vertretung in streitigen und außerstreitigen zivilrechtlichen Verfahren
  • Vertretung in verwaltungsrechtlichen Verfahren
  • Beratung zu den Prozessaussichten
  • Erwirkung von einstweiligen Maßnahmen
  • Führung von Vergleichsgesprächen

Mag. Felix Meller, Rechtsanwalt

Ich habe Rechtswissenschaften an der Universität Wien in Mindestzeit studiert und mich schon während des Studiums auf das allgemeine Zivil- und das Zivilprozessrecht spezialisiert. 

Meine Ausbildungszeit für die Rechtsanwaltschaft habe ich bei meinem Vater in dessen Allgemeinkanzlei verbracht. Ich konnte mich dort vor allem auf das Liegenschaftsrecht und das Erbrecht spezialisieren und habe einer Vielzahl von Mandanten mit ihren Problemen geholfen.  Nach Abschluss der Rechtsanwaltsprüfung mit der Note „sehr gut“ habe ich meine eigene Rechtsanwaltskanzlei eröffnet, um meinen  Mandanten eine individuelle und persönliche Betreuung zu bieten. Die Interessen meiner Mandanten stehen bei mir an oberster Stelle.

Um Rechtsanwalt zu werden, muss man in Österreich 5 Jahre lang als Rechtsanwaltsanwärter gearbeitet haben. Darüber hinaus muss man die Rechtsanwaltsprüfung ablegen, bei der man in sämtlichen Fachgebieten mündlich und schriftlich eingehend von einer Kommission aus erfahrenen Richtern und Rechtsanwälten geprüft wird. Die besonderen Schwerpunkte liegen dabei auf dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie dem Verwaltungsrecht. Ich kann bereits durch diese profunde Ausbildung einen sehr weiten Teil des österreichischen Rechts abdecken. Sie können sich daher mit sämtlichen Anliegen an mich wenden.

Als Rechtsanwalt zeichne ich mich aber nicht nur durch mein Fachwissen aus, sondern bin einzig und allein den Interessen meiner Klienten verpflichtet. Ich vertrete nur Ihre Interessen und halte absolute Verschwiegenheit. Weitere Informationen zum Berufsbild der Rechtsanwälte und deren Verpflichtungen können Sie der Homepage der Rechtsanwaltskammer Wien entnehmen. Rechtsanwälte sind der Garant für einen unabhängigen Rechtsstaat und für die Durchsetzung Ihres Rechts

Honorar

Es ist mir ein besonderes Anliegen, Sie über das Honorar meiner anwaltlichen Vertretung aufzuklären. Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeiten ist für viele Menschen leider sehr undurchsichtig. Es besteht dadurch die Befürchtung, dass durch die anwaltliche Tätigkeit ein hohes Honorar entsteht. Viele Menschen kontaktieren daher keinen Rechtsanwalt, obwohl eine rechtliche Vertretung dringend notwendig wäre. Ich gebe Ihnen daher einen Überblick über mein Honorar:

Ich biete meinen Mandanten aus diesem Grund individuelle und flexible Honorarvereinbarungen an:

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt entweder 

  • nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), 
  • nach den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (AHK), 
  • nach Stundensatz oder 
  • auf Basis einer pauschalen Honorarvereinbarung. 

 

Damit nicht sogleich finanzielle Belastungen entstehen, biete ich auch eine kostenlose Erstberatung nach Vereinbarung an. Ich ersuche Sie, mich dazu zu kontaktieren. Für Informationen zur Vorbereitung auf den Termin mit mir, ersuche ich, den beiliegenden Artikel zu lesen.

Rechtsanwaltstarifgesetz: 

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, verrechne ich meine Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Dieser Tarif regelt detailliert, welche Kosten bei einem bestimmten Streitwert für einzelne Leistungen entstehen. 

Stundensatzhonorar:

Ich rechne vor allem in außergerichtlichen Angelegenheiten nach Zeitaufwand auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes ab. Der Stundensatz ist von der Komplexität des Mandats abhängig und wird individuell vereinbart. Zusätzlich können Sie mit mir eine Kostengrenze vereinbaren. 

Allgemeine Honorarkriterien (AHK): 

Falls meine Mandanten eine rechtliche Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wünschen, besteht die Möglichkeit der Verrechnung nach Einzelleistungen auf Grundlage der Autonomen Honorarkriterien (AHK).

Ich ersuche Sie, weitere Informationen der Broschüre „Mein Recht ist kostbar“ des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags zu entnehmen. 

Vollmacht

Meine Kanzlei arbeitet auf Grundlage der beiliegenden Vollmacht und der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag empfohlenen Auftragsbedingungen.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
Neubaugasse 66
A-1070 Wien

Kundenparkplatz im Neubauhof nach Vereinbarung vorhanden

E-Mail: felix.meller@ra-meller.at

Telefon +43 1 526 17 18
Telefax +43 1 526 17 18 83

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner