Allgemeines:

Eine Eigentumswohnung ist keine real abgeteilte Wohnung. Der Käufer kauft einen „ideellen“ Anteil an der gesamten Liegenschaft, mit welchem ein dingliches Nutzungsrecht an der Wohnung verbunden ist. Das ist auch der Grund, weshalb Sie als künftiger Wohnungseigentümer Schäden und Reparaturen an den allgemeinen Teilen des Hauses anteilig mitzuzahlen . Sie sollten daher nicht Ihre Wohnung isoliert betrachten, sondern schon bei der Besichtigung auch auf die allgemeinen Teile des Hauses (zB Keller, Dach, Stiegenhaus, Fenster) achten. Sollte nämlich beispielsweise der Keller feucht sein, würden Sie die Sanierungskosten anteilig mitzahlen müssen. Um solche Schäden hintanzuhalten, müssen Sie sich die Protokolle der Wohnungseigentumsversammlungen der letzten Jahre besorgen und Ausschau nach Hinweisen für Mängel halten.

Wert der Immobilie:

Es ist für den Wert einer Eigentumswohnung ausschlaggebend, wie gut sich diese auf dem Mietpreismarkt verwerten lässt. Dafür ist zu prüfen, ob nur der (niedrigere) Richtwertmietzins, der angemessene Mietzins oder ein freier Mietzins für die Wohnung verlangt werden darf. Sie müssen dafür das Baujahr des Wohngebäudes sowie der einzelnen Wohnungen kennen. Weiters ergibt sich aus dem Grundbuch, ob der damalige Bauträger öffentliche Geldmittel für den Bau des Wohngebäudes in Anspruch genommen hat.

Wohnungseigentumsgemeinschaft:

Darüber hinaus treten Sie als zukünftiger Wohnungseigentümer in die „Wohnungseigentumsgemeinschaft“ ein. Es ist daher zweckmäßig, den Wohnungseigentumsvertrag zu kennen. Darin können wichtige Regelungen hinsichtlich der anteiligen Tragung von Aufwendung, aber auch die Möglichkeit der Vermietung über AirBNB oder Booking.com geregelt sein. Das Durchlesen des Wohnungseigentumsvertrages ist somit unerlässlich.

Laufende Aufwendungen:

Es ist notwendig, dass Sie die laufende Vorschreibung für die Wohnung von der Hausverwaltung anfordern. Ich halte es auch für zweckmäßig, die Betriebskostenabrechnung der Vorjahre zu kennen. Dadurch wissen Sie, welche Kosten im Einzelnen auf Sie zukommen.

Prüfung des Kaufvertrages:

Schließlich ist es wichtig, dass Sie den Kaufvertrag prüfen lassen. Ansonsten nehmen die Verkäufer unter Umständen nachteilige Klauseln für Sie in das Vertragswerk auf. Sie sind daher als Käufer gut beraten, anwaltliche Hilfe bei der Vertragsprüfung heranzuziehen.

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist somit äußerst komplex. Der Kauf kann ohne  ausreichende Prüfung zu hohen Zusatzkosten bei Ihnen führen. Eine rechtliche Prüfung der Kaufvertragsunterlagen ist somit eine sehr gute Investition in die Zukunft. Ich betreue seit Jahren Mandanten bei dem Erwerb von Eigentumswohnungen. Kontaktieren Sie mich dazu gerne in der Kanzlei.   

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