Wohnungseigentums-, Miet- und Liegenschaftsrecht
Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählt:
- Vorbereitung und Begründung von Wohnungseigentum (Parifizierung)
- Vertragliche Gestaltung von Wohnungseigentumsverträgen (insb. Dachgeschossausbauten, Zinshaussanierungen, Wohnungszusammenlegungen, etc.)
- Beratung und Vertretung in rechtlichen Streitigkeiten im Wohnungseigentum
- Errichtung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Benutzungsvereinbarungen
- Errichtung von Dienstbarkeits- und Baurechtsverträgen
- Beratung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ferienvermietung (zB Booking, Airbnb)
- Beratung zum Maklerrecht
Wohnungseigentumsrecht
Die Nachfrage nach Wohnungseigentum als wertvolle Vermögensanlage wächst kontinuierlich. Besonders im Bereich der Eigentümergemeinschaften gibt es häufig einen hohen Bedarf an klaren und präzisen Regelungen. Unzureichende Vereinbarungen führen oftmals zu rechtlichen Unklarheiten und langwierigen Konflikten. In vielen Fällen müssen die Rechte von Wohnungseigentümern vor Gericht durchgesetzt werden.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Begründung von Wohnungseigentum
- Erstellung und Änderung von Wohnungseigentumsverträgen / Benützungsregelungen
- Überprüfung von Eigentümerbeschlüssen
- Beratung und Vertretung bei Konflikten mit der Hausverwaltung
- Aufklärung über die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
Mietrecht
In der jüngeren Vergangenheit hat der Oberste Gerichtshof in mehreren wegweisenden Entscheidungen wichtige Standardformulierungen in Mietverträgen für ungültig erklärt. Diese Entwicklungen haben sowohl Mieter als auch Vermieter verunsichert. Wir empfehlen daher, Standardmietverträge an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen und auf individuelle Interessen einzugehen. Unsere Kanzlei erstellt maßgeschneiderte Mietverträge und überprüft bereits bestehende Vereinbarungen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Vertragserstellung und -prüfung
- Regelung von Mietzins und Betriebskosten
- Möglichkeiten der Mietzinserhöhung bei laufenden Mietverhältnissen
- Nutzung und Instandhaltung des Mietobjekts
- Vertragsübernahme und Mietzinsanpassung
- Kündigungsregelungen und -fristen
- Zulässigkeit von Mietvertragsbefristungen
- Steuerliche Beratung im Mietrecht
Miteigentum an Liegenschaften
Bei Liegenschaften mit Miteigentum, die häufig durch Erbschaften oder Verkäufe entstehen, kann die rechtliche Lage komplex sein. Besonders die Beurteilung von Miteigentümerrechten ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der einschlägigen oberstgerichtlichen Entscheidungen anspruchsvoll. Unsere Kanzlei ist auf diese spezielle Rechtsmaterie spezialisiert und bietet langjährige Erfahrung.
Als Miteigentümer einer Liegenschaft können verschiedene Ziele verfolgt werden, z.B. die Übernahme der gesamten Liegenschaft, um alleiniger Eigentümer zu werden. Ist eine einvernehmliche Lösung mit den Miteigentümern nicht möglich, können wir Sie bei der Durchsetzung einer gerichtlichen Teilungsklage oder einer Feilbietung der Liegenschaft unterstützen.
Zudem können wir als Miteigentümer die Begründung von Wohnungseigentum und die Zuweisung von Wohnungseigentumsobjekten an Ihr alleiniges Eigentum gerichtlich durchsetzen. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Immobilienunternehmen, die sich auf den Erwerb und die kommerzielle Verwertung von Liegenschaftsanteilen spezialisiert haben. Daher verfügen wir über tiefgehende Fachkenntnisse in diesem Bereich.