Wenige Rechtsgebiete sind so konfliktgeladen wie der Pflichtteil. Gerne gebe ich Ihnen dazu einen kurzen Überblick:

Das österreichische Erbrecht ist von dem Grundgedanken geprägt, dass der Erblasser frei über sein Vermögen entscheiden darf. Die Erben sollen keinen Einfluss auf die Vermögensverteilung haben.

Diese Testierfreiheit wird jedoch durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt, wonach ein bestimmter Vermögensteil in der Familie verbleiben soll. Der Gesetzgeber hatte damit die Versorgung der Familienmitglieder im Sinn.

Nur die Nachfahren und der Ehegatte des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt. Die Eltern und Geschwister einer Person haben dagegen kein Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil berechnet sich aus der Hälfte des gesetzlichen Erbrechtes. Es ist daher in einem ersten Schritt der gesetzliche Erbteil zu berechnen und ergibt sich  dann in einem zweiten Schritt aus dessen Hälfte der Pflichtteil. 

Ein weiterer Grundsatz ist es, dass der Erblasser darüber entscheidet, wie dem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil zukommt. Zwar hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf einen Geldpflichtteil, jedoch muss er sich alle Zuwendungen des Erblassers auf diesen Geldbetrag anrechnen lassen. Der Erblasser kann daher mit einem bestimmten Vermögensteil (z.B. Liegenschaft, Schmuck, Möbel) den Pflichtteilsberechtigten „abfinden“. Der Pflichtteilsberechtigte kann die zugewendete Sache nicht ausschlagen. 

Der Pflichtteilsanspruch ist binnen 3 Jahren ab Kenntnis der vermögensrelevanten Umstände bei Gericht einzuklagen. Der Anspruch kann aber erst frühestens ein Jahr nach dem Ableben des Erblassers eingeklagt werden.  Mit der Fälligkeit beginnt auch erst die Verjährung zu laufen (siehe näher dazu die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, Geschäftszahl 2 Ob 117/21a). Die Verjährung beträgt daher in der Regel vier Jahre ab dem Ableben des Erblassers. 

Das Pflichtteilsrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie. Ich vertrete seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten bei der Geltendmachung und der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Gerne können Sie Kontakt mit mir aufnehmen!

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