Angebotseinholung:

Die richtige Vorgehensweise bei Baustellen fängt schon bei der richtigen Ausschreibung und Angebotseinholung ein. Es empfiehlt sich, das Angebot so konkret wie möglich zu gestalten und vor der Beauftragung einen Kostenvoranschlag einzuholen. Dadurch werden Sie nicht von Kosten überrascht . Als Kunde können Sie in der Regel nicht wissen, welche Arbeitsschritte für die erfolgreiche Herstellung des Bauwerks notwendig sind. Es ist daher oft eine funktionale Ausschreibung für Sie vorteilhaft. Sie beschreiben darin das erwartete Resultat und nicht die einzelnen Arbeitsschritte. Der Baumeister hat dann das vereinbarte Werk (zB. Herstellung des Badezimmers) fach- und sachgerecht herzustellen. 

Bauphase:

Während der Bauarbeiten ist es unerlässlich, die Arbeitsschritte umfassend bildlich und schriftlich zu dokumentieren. Im Nachhinein lässt es sich nur aufwändig nachvollziehen, ob die Baufirma beispielsweise den Badezimmerboden richtig abgedichtet hat. Man müsste dafür den Fußboden wieder öffnen und dann wieder fachgerecht verschließen. Weiters erhöht eine ständige Überwachung in der Praxis den Druck auf die Baufirmen, ordnungsgemäß zu arbeiten. Es ist nämlich klar, dass Sie mit ausreichender Dokumentation Ihre Ansprüche leichter geltend machen können. Weiters geltend folgende Grundsätze:

– Zeigen Sie auf der Baustelle Ihre Präsenz so oft wie möglich! 

– Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Firmen ordnungsgemäß arbeiten! 

Lassen Sie sich die einzelnen Arbeitsschritte erklären und halten Sie diese schriftlich fest!

Im Nachhinein kann dann nicht behauptet werden, dass die Baufirma Sie ohnehin aufgeklärt hat.

Subfirmen:

Oft bedienen sich Baufirmen für die Durchführung ihrer Bauarbeiten sogenannten „Subunternehmern“. Als Verbraucher kennen Sie diese Subfirmen in der Regel nicht. Die Subfirma tritt auch oft nicht in Erscheinung. 

Zwar muss sich Ihr Vertragspartner das Subunternehmen als „Erfüllungsgehilfen“ zurechnen lassen, jedoch ist es empfehlenswert, sich zu notieren, welche Firma welche Bauarbeiten durchgeführt hat. Es kann nämlich sein, dass Ihr Vertragspartner insolvent wird. Dann müssen Sie gegen den Subunternehmer vorgehen.

Die Praxis zeigt, dass durch ein richtiges Verhalten  Mängel hintangehalten werden können, bevor Sie entstehen. Gerne berate ich Sie individuell zu Ihrer Baustelle! Ich ersuche Sie, mich dazu in meiner Kanzlei zu kontaktieren.

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