Erbrecht und Vermögensnachfolge
Zu meinen Kernkompetenzen in diesem Fachgebiet zählen:
- Errichtung von letztwilligen Verfügungen (zB Testamente, Erbverträge oder Vermächtnisse)
- Beratung zur Nachlass- und Vermögensübergabe
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Verfahren über das Erbrecht
- Errichtung von Verfügungen unter Lebenden zur Vermeidung späterer Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten
- Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten oder Erbteilungsübereinkommen
- Beratung und Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
Wir beraten und helfen Ihnen gerne bei der Errichtung und Änderung Ihres Testamentes und stehen Ihnen für sämtliche rechtliche und steuerrechtliche Fragen zur Verfügung (z.B. gibt es pflichtteilsberechtigte Erben, welche Sicherheiten soll mein Ehepartner oder Lebenspartner haben, kann ich jemanden enterben, welche Bedingungen kann ich meinen Erben stellen). Sollten Sie in einem Testament letztwillig bedacht oder gesetzlicher Erbe sein, so wickeln wir für Sie die Verlassenschaft bei Gericht ab bzw. vertreten Sie im Verlassenschaftsverfahren.